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Die Bezeichung ''Fratschlerin'' wurde bald auch für ''Marktweiber'' verschiedener Art verwendet, speziell solche, die nur Zwischenhandel betrieben, die dadurch die Lebensmittel verteuerten. Sie wurden auch als ''Bolettenweiber'' bezeichnet. ''Fratschlerinnen'' schrieb man einerseits einen schlagfertigen Witz, andererseits eine schrankenlose Grobheit zu. Aus diesem Grund wurden sie später aus der Stadt, wo sie in der Nähe der Stadttore arbeiteten, auf den [[w:Wiener Naschmarkt|Naschmarkt]] und das Schanzel verwiesen. | Die Bezeichung ''Fratschlerin'' wurde bald auch für ''Marktweiber'' verschiedener Art verwendet, speziell solche, die nur Zwischenhandel betrieben, die dadurch die Lebensmittel verteuerten. Sie wurden auch als ''Bolettenweiber'' bezeichnet. ''Fratschlerinnen'' schrieb man einerseits einen schlagfertigen Witz, andererseits eine schrankenlose Grobheit zu. Aus diesem Grund wurden sie später aus der Stadt, wo sie in der Nähe der Stadttore arbeiteten, auf den [[w:Wiener Naschmarkt|Naschmarkt]] und das Schanzel verwiesen. | ||
Im Jahr 1776 gab die Hofkanzlei gedruckte Legitimationen, die als ''Poletten'' bezeichnet wurden, die auch einen Zwischenhandel erlaubten, heraus. Mit diesem Ausweis durften sie ab 11 Uhr vormittags (1777 bereits ab 8 Uhr, im Winter ab 9 Uhr) auf den Markt kommen,um Waren für ihren Kleinhandel einzukaufen. | Im Jahr 1776 gab die Hofkanzlei gedruckte Legitimationen, die als ''Poletten'' bezeichnet wurden, die auch einen Zwischenhandel erlaubten, heraus. Mit diesem Ausweis durften sie ab 11 Uhr vormittags (1777 bereits ab 8 Uhr, im Winter ab 9 Uhr) auf den Markt kommen, um Waren für ihren Kleinhandel einzukaufen. | ||
Im ''Mittelhochdeutschen Taschenwörterbuch'' von [[w:Matthias Lexer|Matthias Lexer]] findet man unter dem Stichwort ''vreten, vraten'' als Erklärung ''herumziehen, quälen, plagen''. Bei den [[w:Brüder Grimm|Brüder Grimm]] findet man unter Fratschlerin ''eine Handelsfrau, Trödelfrau, Höckerin, die mit geläufiger Zunge zum Kauf antreibt''. Die Marktordnung von 1571 sprach von verbotener ''Fürkhauffung'' oder ''Fretschlerei''. | Im ''Mittelhochdeutschen Taschenwörterbuch'' von [[w:Matthias Lexer|Matthias Lexer]] findet man unter dem Stichwort ''vreten, vraten'' als Erklärung ''herumziehen, quälen, plagen''. Bei den [[w:Brüder Grimm|Brüder Grimm]] findet man unter Fratschlerin ''eine Handelsfrau, Trödelfrau, Höckerin, die mit geläufiger Zunge zum Kauf antreibt''. Die Marktordnung von 1571 sprach von verbotener ''Fürkhauffung'' oder ''Fretschlerei''. |