Wetzsteinerzeugung (Kennelbach)

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Symbolbild Wetzsteinschleiferei
Symbolbild geschliffener Natur-Wetzstein

Die Wetzsteinerzeugung in Kennelbach im Bundesland Vorarlberg war im Vergleich zur Erzeugung und Verarbeitung von Wetzsteinen in Schwarzach wenig bedeutend.

Geschichte

1842 ist in Kennelbach eine Kunstwetzsteinfabrik von Karl Kirchner dokumentiert. Karl Kirchner stammte aus Mähren und war seit 1829 Bürger von Bregenz.In den 1830er-Jahren begann er eine Wetzsteinerzeugung in Bregenz und Kennelbach. Dort wurden jährlich etwa 10.000 Wetzsteine erzeugt.[1]

Anlässlich einer Gewerbeausstellung wurde die Darbietung von Wetzsteinen aus Kennelbach mit einer „ehrenvollen Erwähnung“ ausgezeichnet. Eine solche „ehrenvollen Erwähnung“ auf Grund eines Vorschlages des Beurteilungs-Ausschusses der k.k. Hof-Kommission zur Leitung der Gewerbe-Ausstellungs-Angelegenheiten durch „Allerhöchste Entschließung“ des Kaisers war die unterste Stufe der Belobigung, in der damaligen Zeit dennoch für den Absatz von Produkten sehr wichtig.[2]

Bereits 1855 fand über Ansuchen der Johann Josef Feuersteinschen Erbsinteressenten am 10. März eine freiwillige Feilbietung einer Wetzsteinfabrikation samt Liegenschaften, Gebäude und Wasserrechten zu Kennelbach im Bezirksamt in Bregenz statt. Die erste Feilbietung fand keinen Käufer. Die zweite Feilbietung fand am 28. April 1855 statt.[3] Nach dieser zweiten Feilbietung ist in den Zeitungen in Vorarlberg über den weiteren Verlauf derselben nichts zu entnehmen.

Siehe auch

Neben Kennelbach bestanden z. B. auch noch folgende Erzeugungsstandorte für Wetzsteine:

Literatur

  • Bruno Koch, Zur Geschichte der Schwarzacher Wetzsteinerzeugung, Edition Europa Verlag, Online-Publikation, aufgerufen am 10. Dezember 2016.

Einzelnachweise

  1. Egon Sinz: Kennelbach, Die Geschichte einer Industriegemeinde, herausgegeben von der Gemeinde Kennelbach, Kennelbach 1987, S. 64.
  2. Wiener Zeitung vom 12. Juli 1845, S. 4.
  3. Bregenzer Wochenblatt vom 17. April 1855, S. 1 und Bregenzer Wochenblatt vom 24. April 1855, S. 3.