Niklas II. von Perchau

Aus ÖsterreichWiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Die Druckversion wird nicht mehr unterstützt und kann Darstellungsfehler aufweisen. Bitte aktualisiere deine Browser-Lesezeichen und verwende stattdessen die Standard-Druckfunktion des Browsers.

Niklas (II.) von Perchau (* im 13. Jahrhundert; † im 14. Jahrhundert, um 1374/75)[A 1], auch Niklas von Stein entstammte der obersteirischen Adelsfamilie der Stein von Perchau. Wegen eines Erbschaftsstreit hat sich Information zu seinen Besitzungen erhalten.

Herkunft und Familie

Niklas (II.) von Perchau entstammte einer obersteirischen Adelsfamilie von Einschild-Rittern[A 2]. Er war einer Söhne von Konrad (II.) von Perchau / Stein († vor 1346) und mit einer Frau mit Namen Gertraud verheiratet.[1] Aus dieser Ehe hatte er einen Sohn: Friedrich, genannt 1375, der ihn nicht lange überlebt haben dürfte.[2]

Leben

Niklas (II.) von Perchau gehörte zu den Dienstleuten der Familie der Pernegger.[3] Seine urkundliche Titulierung als ein ehrbarer Mann (erbar man) legt nahe, dass sein Rang niedriger war als der seines Bruders Konrad (III.) von Perchau ( † nach 1342).[4] Ihre Lehen um Perchau (heute Teil der Gemeinde Neumarkt in der Steiermark) kamen in seinem Besitz, nachdem sie zuvor sein Neffe Örtlein von Stainl besessen hatte. Vor 1370 besaß er außerdem auch das "Helfer-Gut" in Perchau, als Lehen der Familie der Stubenberger, die zu dieser Zeit erstmals in Perchau Besitz erworben hatten. Neben Gütern in Perchau hatte Niklas (II.) Besitz in Diemersdorf (heute Teil der Gemeinde Neumarkt in der Steiermark), bei Scheifling und zu Hinterburg nördlich von Katsch.[3] Das Gut zu Hinterburg (heute Teil der Gemeinde Oberwölz hatte er 1347 vom Sohn von Jakob Schreiber zu Obdach gekauft, einem Lehensmann von Otto von Weißenegg, der 1347 Hauptmann in Neumarkt in der Steiermark war.[5]

Nach seinem Tod im Jahr 1375 oder bereits 1374 kam es zu einem Erbschaftsstreit zwischen seiner Witwe Gertraud und seinem Sohn Friedrich mit der wohl noch minderjährigen Margarete von Schönberg und ihrem Bruder und Vormund Hertel von Schönburg, den Rudolf von Liechtenstein 1375 zu Murau schlichtete. Hertel von Schönberg verfügte neben einer Testamentsabschrift über etliche Urkunden, dennoch mussten Margarete und er auf das Erbe verzichten, wurden dafür aber mit einer Geldsumme entschädigt, welche die Witwe Gertraud nicht aufbringen konnte. Noch 1375 musste sie etliche Güter verpfänden.[3] Diese wurden später rückgelöst und waren dann im Besitz der Schwestern Katharina († um 1400) und Anna († um 1406), beiden Töchter von Wigolais von Perchau, einem Cousin von Niklas (II.).[4]

Erinnerung an Niklas (II.) von Perchau

Von Niklas (II.) von Perchau war 1974 noch ein Siegel erhalten, in dessen Inschrift er sich Niklas von Stain nannte. Es befand sich damals an der Urkunde, in der Margarete aus dem Strumpenhaus ihr Haus dem Kloster St. Lambrecht (heute Teil der Gemeinde St. Lambrecht verkaufte.[3]

Literatur

  • Herwig Ebner: Beiträge zur Burgen- und Herrschaftsgeschichte sowie zur Genealogie obersteirischer Adelsfamilien (= Forschungen zur geschichtlichen Landeskunde der Steiermark. Band 28). Selbstverlag der Historischen Landeskommission für Steiermark, Graz, 1974, S. 19

Einzelnachweise

  1. vgl. Herwig Ebner: Beiträge zur Burgen- und Herrschaftsgeschichte, 1974, S. 18
  2. vgl. Herwig Ebner: Beiträge zur Burgen- und Herrschaftsgeschichte, 1974, S. 19 und S. 20
  3. 3,0 3,1 3,2 3,3 vgl. Herwig Ebner: Beiträge zur Burgen- und Herrschaftsgeschichte, 1974, S. 19
  4. 4,0 4,1 vgl. Herwig Ebner: Beiträge zur Burgen- und Herrschaftsgeschichte, 1974, S. 20
  5. vgl. Herwig Ebner: Beiträge zur Burgen- und Herrschaftsgeschichte, 1974, S. 19f.

Anmerkungen

  1. Daten nach Herwig Ebner: Beiträge zur Burgen- und Herrschaftsgeschichte, 1974, S. 19
  2. Einschild-Ritter waren im Mittelalter Ritterbürtige ohne eigene Lehensfähigkeit. Sie gehörten zur Gruppe der Ministerialen und führten bis Ende des 13. Jahrhunderts im Schild das Wappen ihres Herren. Ab dann war ihnen die Wahl eines eigenen Wappens erlaubt.