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Angabe vom BGBl. mit Bezug zur EMRK korrekt?

Hallo K@rl, in diesem Artikel im Abschnitt ' Rechtliche Einordnung ' wird als Beleg für ' Artikel 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) ' im <ref> die Angabe ' BGBl. Nr. 59/1964 ' (nun von mir in einen Vorlagenaufruf umgewandelt, damit sie als Verlinkung nutzbar wurde) angeführt. Ich wollte die entsprechende <ref> nun auch mit der Angabe einer konkreten Info erweitern, konnte aber in dem nun verlinkten Dokument leider keine Erwähnung von einem 'Artikel 11' bzw. überhaupt der 'Europäischen Menschenrechtskonvention' (EMRK) finden. Deshalb bin ich nun ratlos ob diese Angabe überhaupt korrekt ist bzw. was ich als in diesem Kontext passende Angabe schreiben kann. Was ist Deine Meinung dazu bzw. hast Du eine Idee für eine dazu passende Angabe? -- Schönen Gruß, Sonne7 Disk!  18:02, 13. Okt. 2025 (UTC)

Hallo @Sonne7:, da gebe och dich gleich weiter an @Asurnipal: - der Eintrag im Artikel stammt da von ihm, und er sit rechtlciher besser bewandert :-) --lg K@rl-auf Signal unter Karl_Gruber.46 erreichbar 18:18, 13. Okt. 2025 (UTC)
Hallo @Sonne7:, auf S. 624, Artikel II, Pkt. 7 im BGBl findest Du die Erwähnung der EMRK. Diese ist ja ein völkerrechtlicher Vertrag und muss, damit sie innerstaatlich auch gilt, in österreichisches Recht übertragen/einbezogen werden. Dies ist mit diesem BGBl passiert (die Grundfassung der EMRK, in der Artikel 11 enthalten ist). Aufgrund dieses BGBl ist die EMRK nun verfassungsändernd bei uns und im Verfassungsrang gültig. Was nicht in allen EMRK-Mitgliedstaaten so ist (Verfassungsrang, in einigen nur einfaches Gesetz und kann von der nationalen Verfassung bzw. der Rechtsprechung verändert/national ausgelegt werden). SG, Asurnipal (Diskussion) 03:34, 14. Okt. 2025 (UTC)
Vielen Dank @Asurnipal für diese sehr detaillierte Auskunft - den angesprochenen Eintrag S. 624, Artikel II, Pkt. 7 im BGBl Nr. 59/1964 mit nur dem Inhalt (hier als Vollauszug) ...
  • „Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten samt Zusatzprotokoll, BGBl. Nr. 210/1958.“
... hatte ich zwar schon gelesen, allerdings gar nicht als Bezug zur EMRK erkannt - nochmals Danke! -- Schönen Gruß, Sonne7 Disk!  07:58, 14. Okt. 2025 (UTC)