Leibeigene Walser (Ebnit)

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Leibeigene Walser im Bergdorf Ebnit (Vorarlberg) waren Personen, die ihre Freiheit (Walserfreiheit) freiwillig, durch Zwang oder Eheschließung mit einer/einem Unfreien verloren hatten.

Geschichte

Ulrich von Ems hatte vor 1350 im Ebnit (Ebenot) ein kleines Kloster gestiftet und den Pauliner-Eremiten gegeben. Es war dies das erste Kloster der Pauliner-Ordens in Österreich. Am 1. Mai 1351 verlieh der Pauliner-Bruder Johann Schertzinger im Auftrag von Ulrich von Ems drei Walsern, Hans von Sturfis und den Brüdern Hans und Jakob von Rinern das Gut in Ebenot zur Besiedelung. Für dieses Recht mussten sie dem Kloster in Ebnit einen jährlichen Geld- und Schmalzzins abliefern. Das Kloster in Ebnit wurde von den Paulinern bereits 1377 wieder aufgegeben. Die im Ebnit angesiedelten Walser und eine kleine Kapelle – die bis 1491 der Pfarre Lustenau unterstand – blieben. Die Walser im Ebnit waren freie Menschen, unterstanden aber der Gerichts- und Wehrhoheit der Hohenemser Herrschaft. Denn im Gegensatz zu anderen Walsersiedlungen (z. B. am Tannberg) hatte die zahlenmäßig kleine Gemeinschaft der Walser in Ebnit keine eigene (niedere) Gerichtsbarkeit und keine ausgeprägte Selbstverwaltung. Die Vögte der Hohenemser Herrschaft regierten auch das Ebnit.

1421 erhielten die Walser Andreas und Stefan Mathis (Mathyasen), Peter und Martin Mattle (Metlin) und Hans Mathis der Jüngere ein Gebiet zum Erblehen, das von der Ebniter Ache bis zum Bocksberg und von der Ansiedlung Ebnit bis zu den Köhlereien der Dornbirner reichte und als „Hackwald“ bezeichnet wurde. Das Gebiet hatten diese noch zu roden und in Besitz zu nehmen. Noch Mitte des 17. Jahrhunderts wurde der Hackwald als eigene Siedlung im Ebnit betrachtet.[1]

1472 werden die Walser im Ebnit in einem Gerichtsverfahren als freie Walser des Herzogs von Österreich bezeichnet.[2] Die Eroberung des Tannbergs 1451 durch Erzherzog Sigismund von Österreich, nach welcher sich die freien Walser am Tannberg am 11. März 1453 unterwerfen und auf alle Rechte und Freiheiten verzichteten mussten und als Leibeigene der Herrschaft Bregenz unterstellt wuden, hatte offensichtlich nicht auf die Walser im Ebnit Auswirkungen. Um 1500, nach dem Schwabenkrieg, wurden den Walsern am Tannberg auch die alten Rechte und Freiheiten von Kaiser Maximilian I. von Habsburg wieder zurückgegeben.

Nach der verlustreichen Schlacht bei Frastanz (1499) hatte in ganz Vorarlberg eine Tendenz begonnen sich durchzusetzen, dass sich zuvor freie Walser unter die Leibeigenschaft eines Grundherrn begaben. So um etwa 1526 die Walser im Gericht Blumenegg bzw. Großen Walsertal. Zur Entschlagung der Freiheit der Ebniter Walser sollen auch die Kriegsteilnahmen des Marx Sittich von Ems als Landknechtführer beigetragen haben

1528 begann ein Streit zwischen der Herrschaft Hohenems und Österreich darüber, ob die Ebniter Walser, die nach Dornbirn abgewandert sind, Freie seien oder Leibeigene. Für die Dornbirner waren sie freie Walser. Die Hohenemser Herrschaft hingegen vertrat die Rechtsansicht, dass die Ebniter Walser immer schon nach Hohenems botmäßig und gerichtsbar gewesen seien und auch andere Dienste, die ein leibeigener Mann zu leisten hatte, nach Hohenems geleistet hätten. In einer Verhandlung am 31. Jänner 1539 in Innsbruck vor der Finanzkammer wurde ein Kompromiss gefunden: Die Ebniter Walser und deren Nachkommen, die sich vor der Entschlagung der Freiheit (Gang in die Leibeigenschaft) in Dornbirn sesshaft waren, sollen weiterhin freie Menschen des Hauses Österreich sein. Die Ebniter Walser jedoch, die sich nach dem Gang in die Leibeigenschaft in Dornbirn niedergelassen haben, sollen Leibeigene der Emser Grafen sein.

In weiterer Folge wurden daher aufgrund dieser Rechtsansicht der Hohenemser Herrschaft die ehemals freien Walser, die dies noch im Erblehen von 1351 (Ebnit) bzw. 1421 (Hackwald) zugesichert erhalten hatten, zu Leibeigenen.[3][4][5][6][7]

1765 wurde das Ebnit an das Haus Habsburg übergeben, wodurch auch im Bereich der Leibeigenschaft und insbesondere der freien Wohnsitzwahl Lockerungen eintraten. 1838 wurde die Leibeigenschaft in Österreich ersatzlos aufgehoben.

Auskauf aus der Leibeigenschaft

Der Auskauf (Manumission) aus der Leibeigenschaft war auch den Ebniter Walsern möglich. Dieser Auskauf wurde generell auch rege genutzt. Die jeweilige Summe für diesen Auskauf richtete sich nach dem Vermögen der betroffenen Familie bzw. des Auskäufers. Diese Entlassungstaxe betrug bei armen Menschen (wie den Ebnitern) in etwa 1 (Silber-)Taler, bei Handwerkern in Dornbirn etwa drei bis fünf Gulden aber auch 400 Gulden bei der vermögenden Familie Rhomberg in Dornbirn.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Vergleich z. B. den „Ergebbrief“ in die Leibeigenschaft vom 14. August 1623 an den Grafen Caspar zu Hohenems des Jacob Ilabis von Woftins bei Hall in der fürstlichen Grafschaft Tirol, der die Hortensia Matheiss, Tochter des Bartholme Matheiss zu Hackwald im Ebnit in der Grafschaft Ems geheiratet hatte.
  2. Ulrich Nachbaur in Das Feldkircher Walsergericht Damüls an der „Staatsgrenze“ zu Blumenegg in Bludenzer Geschichtsblätter, 2004, S. 71.
  3. Alois Niederstätter: „Zur Geschichte der „Walser“ im spätmittelalterlichen Vorarlberg – ein Überblick“, in „Montfort – Zeitschrift für Geschichte Vorarlbergs“, Band 1/2013, S. 9 ff.
  4. Alois Niederstätter: „Die kirchliche Erschließung der Gebirge im südlichen Vorarlberg und in den „Walser“-Gebieten“ in „Montfort – Zeitschrift für Geschichte Vorarlbergs“, Band 1/2022, S. 24 f.
  5. Birgitt Ortner: „Ebnit – Mikrostudie eines Bergdorfes im 16., 17. Und 18. Jahrhundert“ in in „Montfort – Zeitschrift für Geschichte Vorarlbergs“, Band 1/2006, S. 214 ff.
  6. “Die Walser in Ebnit und Hohenems. Seit 1351.“, in Jahrbuch des Vorarlberger Landesmuseumsvereines, 1893, S. 34 ff.
  7. Ludwig Welti: „Fallbuch der hohenemsischen Grundherrschaft 1596 – 1653 (Abschnitt Dornbirn)“ in Jahrbuch des Vorarlberger Landesmuseumsvereins, 1950, S. 9 ff.