173.000
Bearbeitungen
K (→Geschichte) |
K (→Geschichte: Den Satz der Körperschaft klarer) |
||
Zeile 56: | Zeile 56: | ||
Unter Beschluss des Stadtsenats 1945 wurde die Feuerwehr wieder gegründet, somit wurde die „Freiwillige Feuerwehr und deren Rettungskolonne“ wieder eingesetzt. Die Feuerwehr, mit all seinen Mitgliedern gilt als eine der größten Hilfen bei dem Wiederaufbau.<ref>Vgl. ebd. S.39ff</ref> Die Besatzungsmacht forderte ungefähr 1 Jahr später, am 1. Dezember 1946, eine Neuwahl der Ämter, es gab jedoch nur kleine Umstrukturierungen. <ref>Vgl. ebd. S.54ff</ref> Im Jahre 1953 wurde der Rettungsdienst in die Bezirksstelle des Roten Kreuzes übergeführt, die Rettungswagen blieben jedoch weiterhin bei der Feuerwehr stationiert. Viele Namensänderungen folgen, bis der Name letztendlich zu „Freiwillige Feuerwehr Wiener Neustadt“ geändert wird und auch bis heute so bleibt.<ref>Vgl. ebd. S.87ff</ref> In den folgenden Jahren werden erstmals Umkleideräume für die Feuerwehrmänner eingerichtet, eine Handlung des Kommandanten Otto Sommer.<ref>Vgl. ebd. S.143</ref> | Unter Beschluss des Stadtsenats 1945 wurde die Feuerwehr wieder gegründet, somit wurde die „Freiwillige Feuerwehr und deren Rettungskolonne“ wieder eingesetzt. Die Feuerwehr, mit all seinen Mitgliedern gilt als eine der größten Hilfen bei dem Wiederaufbau.<ref>Vgl. ebd. S.39ff</ref> Die Besatzungsmacht forderte ungefähr 1 Jahr später, am 1. Dezember 1946, eine Neuwahl der Ämter, es gab jedoch nur kleine Umstrukturierungen. <ref>Vgl. ebd. S.54ff</ref> Im Jahre 1953 wurde der Rettungsdienst in die Bezirksstelle des Roten Kreuzes übergeführt, die Rettungswagen blieben jedoch weiterhin bei der Feuerwehr stationiert. Viele Namensänderungen folgen, bis der Name letztendlich zu „Freiwillige Feuerwehr Wiener Neustadt“ geändert wird und auch bis heute so bleibt.<ref>Vgl. ebd. S.87ff</ref> In den folgenden Jahren werden erstmals Umkleideräume für die Feuerwehrmänner eingerichtet, eine Handlung des Kommandanten Otto Sommer.<ref>Vgl. ebd. S.143</ref> | ||
Mit dem Feuerwehrgesetz 1969 wurde die Feuerwehr Wiener Neustadt, wie alle Feuerwehren Niederösterreichs vom Verein in eine [[w:Körperschaft des öffentlichen Rechts (Österreich)|Körperschaft des öffentlichen Rechts]] übergeführt. Mit diesem Gesetz wurde auch die Funktionsperiode der Organe auf fünf Jahre erweitert, aber auf das Alter von 15 bis 65 Jahren begrenzt.<ref>Vgl. ebd. S.147</ref> | |||
=== Außergewöhnliche Einsätze === | === Außergewöhnliche Einsätze === |