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Original RK von Wikipedia | Original RK von Wikipedia | ||
=== Wirtschaftsunternehmen === | === Wirtschaftsunternehmen === | ||
Als relevant für einen enzyklopädischen Eintrag gelten Unternehmen, die: | Als relevant für einen enzyklopädischen Eintrag gelten Unternehmen, die: | ||
* mindestens 1000 Vollzeitmitarbeiter haben oder | * mindestens 1000 Vollzeitmitarbeiter haben oder | ||
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* eines dieser Kriterien historisch erfüllten. | * eines dieser Kriterien historisch erfüllten. | ||
===== Diskussion ===== | |||
Ich würde den Hauptbezug nicht unmittelbar auf das Unternehmen sondern auf den Betrieb, der ja für die entsprechende Region die Bedeutung hat und dort seine Geschichte hat unabhängig ob Zentrale oder Firmensitz. Damit verbunden würde ich die RK in folgenden Punkten reduzieren auf: | |||
* mindestens 100 Vollzeitmitarbeiter | |||
* mindestens 5 Betriebsstätten (damit sind eigene Zweigniederlassungen, Produktionsstandorte, Filialen, Ladengeschäfte eingeschlossen, nicht jedoch unabhängige [[Handelsvertreter]] oder Vertriebspartner) | |||
* Betriebsalter (nicht Firmenalter) mindestens 50 Jahre | |||
* eines dieser Kriterien historisch erfüllten. | |||
--[[Benutzer:Karl Gruber|K@rl]] ([[Benutzer Diskussion:Karl Gruber|Diskussion]]) 10:57, 15. Nov. 2013 (CET) | |||
==== Banken und andere Finanzdienstleister ==== | ==== Banken und andere Finanzdienstleister ==== | ||
Relevant sind alle Kreditinstitute, die eine Bilanzsumme von mindestens 100 Mio. € aufweisen und nach der Definition des deutschen [[Kreditwesengesetz]]es ({{§|1|kredwg|juris}} Absatz 1), des österreichischen Bankwesengesetzes, des schweizerischen Bankgesetzes oder der entsprechenden Gesetzesvorschrift in Ländern anerkannt sind, in denen die Standards in der Bankenaufsicht des [[Basler Ausschuss]]es gelten. Die Relevanz kann anhand der aktuellen Verzeichnisse der jeweiligen nationalen Zentralbank oder Aufsichtsbehörde überprüft werden. Beispiele hierfür sind: | Relevant sind alle Kreditinstitute, die eine Bilanzsumme von mindestens 100 Mio. € aufweisen und nach der Definition des deutschen [[Kreditwesengesetz]]es ({{§|1|kredwg|juris}} Absatz 1), des österreichischen Bankwesengesetzes, des schweizerischen Bankgesetzes oder der entsprechenden Gesetzesvorschrift in Ländern anerkannt sind, in denen die Standards in der Bankenaufsicht des [[Basler Ausschuss]]es gelten. Die Relevanz kann anhand der aktuellen Verzeichnisse der jeweiligen nationalen Zentralbank oder Aufsichtsbehörde überprüft werden. Beispiele hierfür sind: |