Wiener Neustädter Blutgericht (1522): Unterschied zwischen den Versionen

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Nach dem Tod von Kaiser Maximilian I. (1519) wurde sein Enkel, der spätere Kaiser [[w:Karl V. (HRR)|Karl V.]], sein Nachfolger als Landesfürst in den Ländern und Herrschaften, die sich zum Teil oder zur Gänze in der heutigen Republik Österreich befanden. Allerdings hatte sich Karl zuvor außerhalb von diesen aufgehalten, zudem hatte es für ihn zunächst Priorität, die Nachfolge im [[w:Heiliges Römisches Reich|Heiligen Römischen Reich]] zu sichern. Der Umstand, dass Karl V. nicht sofort vor Ort war oder Maßnahmen setzen ließ, welche in Bezug auf seine zukünftige Herrschaft in den "österreichischen" Ländern für Klarheit gesorgt hätten, schuf eine politisch instabile Lage, welche die Landstände des Herzogtums Österreich "unter der Enns" stärkte und dazu ermutigte, ihre eigenen Interessen nachhaltig zu behaupten und bereits verlorene Machtpositionen zurückzugewinnen. Letztlich wurde versucht, eine eigene Landesordnung zu schaffen, die eine Regierung der Landstände etabliert hätte.  
Nach dem Tod von Kaiser Maximilian I. (1519) wurde sein Enkel, der spätere Kaiser [[w:Karl V. (HRR)|Karl V.]], sein Nachfolger als Landesfürst in den Ländern und Herrschaften, die sich zum Teil oder zur Gänze in der heutigen Republik Österreich befanden. Allerdings hatte sich Karl zuvor außerhalb von diesen aufgehalten, zudem hatte es für ihn zunächst Priorität, die Nachfolge im [[w:Heiliges Römisches Reich|Heiligen Römischen Reich]] zu sichern. Der Umstand, dass Karl V. nicht sofort vor Ort war oder Maßnahmen setzen ließ, welche in Bezug auf seine zukünftige Herrschaft in den "österreichischen" Ländern für Klarheit gesorgt hätten, schuf eine politisch instabile Lage, welche die Landstände des Herzogtums Österreich "unter der Enns" stärkte und dazu ermutigte, ihre eigenen Interessen nachhaltig zu behaupten und bereits verlorene Machtpositionen zurückzugewinnen. Letztlich wurde versucht, eine eigene Landesordnung zu schaffen, die eine Regierung der Landstände etabliert hätte.  


Die oppositionellen Mitglieder der "österreichischen" Landstände, denen es gelungen war, in der Stadt Wien die Macht zu übernehmen, widersetzen sich dem "niederösterreichischen Regiment".<ref name ="gedächtnis">vgl. [https://www.gedaechtnisdeslandes.at/orte/action/show/controller/Ort/ort/wiener-neustadt.html?tx_gdl_gdl%5Bbesonderheit%5D=117&cHash=2448182dd21e8621bb4f9f3c9b8c0d52 "Wiener Neustädter Blutgericht" 1522], Gedächtnis des Landes Niederösterreich.AT, abgerufen am 2. Dezember 2018</ref> Als führende Persönlichkeit dieses sogenannten "neuen Regiments" galt [[Martin Siebenbürger]], Bürgermeister der Stadt Wien.<ref name ="gedächtnis"/> In der Folge wurde das "niederösterreichischen Regiment" aus der Stadt Wien, wo es seinen Sitz hatte, verjagt, und an seiner Stelle bildeten die Landstände Ausschüsse, welche die politische Macht übernahmen. Sie sollten diese provisorisch bis zur tatsächlich Regierungsübernahme von Karl V. oder seinem Bruder Ferdinand I.<ref name ="czeike">vgl. {{Czeike|5|638||Wiener Neustädter Blutgericht}}</ref>  
Sofort nach dem Tod des Kaisers sagte sich die Mehrheit der Landstände des Herzogtums Österreich "unter der Enns" auf dem Landtag in Wien (28. Jänner-10. Februar 1519) vom alten "niederösterreichischen Regiment" los und bildeten ein "neues Regiment" mit insgesamt 64 Abgeordneten, wobei jede Ständekurie 16 von diesem stellte. 4 der Abgeordneten aus jeder Kurie bildeten die eigentliche Landesregierung (den "Landrat"). Von den Abgeordneten der städtischen Kurie stellte die Stadt Wien die Hälfte im Plenum, zu ihren acht Abgeordneten im "Landrat" gehörten [[Martin Siebenbürger]] und [[Paul Keck#Herkunft und Familie|Martin Keck]].<ref name ="salomon">[http://www.gerhard-salomon.at/d0406wir.html Die Wirren nach dem Tode Kaiser Maximilians I.], Gerhart Salomon.AT, abgerufen am 2. Dezember 2018</ref>  In der Folge wurde das "niederösterreichische Regiment" aus der Stadt Wien, wo es seinen Sitz hatte, verjagt<ref name ="gedächtnis">vgl. [https://www.gedaechtnisdeslandes.at/orte/action/show/controller/Ort/ort/wiener-neustadt.html?tx_gdl_gdl%5Bbesonderheit%5D=117&cHash=2448182dd21e8621bb4f9f3c9b8c0d52 "Wiener Neustädter Blutgericht" 1522], Gedächtnis des Landes Niederösterreich.AT, abgerufen am 2. Dezember 2018</ref> und zog sich nach Wiener Neustadt zurück.<ref name ="salomon"/> Auch in den Herzogtümern Steier, Kärnten, Österreich "ob der Enns" und Krain bildeten sich ähnliche ständische Regimenter.<ref name ="salomon"/> Das "neue Regime" wurde als provisorische Lösung für die Zeit bis zur endgültigen Regierungsübernahme von Karl V. oder seinem Bruder Ferdinand I. präsentiert.<ref name ="czeike">vgl. {{Czeike|5|638||Wiener Neustädter Blutgericht}}</ref>


=== Einsetzung des "Obersten Regiments" durch Karl V. ===
=== Einsetzung des "Obersten Regiments" durch Karl V. ===
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