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'''Der Vertrag von Hollenburg''' war ein Teilungsvertrag, der nach dem Tod von [[Albrecht III. (Österreich)|Herzog Albrecht III. ("''Albrecht mit dem Zopfe''")]] 1395 zwischen den [[Habsburger|Herzögen von Österreich (Habsburgern)]] geschlossen wurde. In ihm wurde die gemeinsame Herrschaftsausübung zwischen den Herzögen [[Wilhelm (Österreich)|Wilhelm]] ([[w:Leopoldinische Linie (Habsburg)|Haus Österreich / Leopoldinische Linie]]) und [[Albrecht IV. (Österreich)|Albrecht IV.]] ([[w:Albertinische Linie (Habsburg)|Haus Österreich / Albrechtinische oder Albertinische Linie]]) geregelt. | '''Der Vertrag von Hollenburg''' war ein Teilungsvertrag, der nach dem Tod von [[Albrecht III. (Österreich)|Herzog Albrecht (III.) ("''Albrecht mit dem Zopfe''")]] 1395 zwischen den [[Habsburger|Herzögen von Österreich (Habsburgern)]] geschlossen wurde. In ihm wurde die gemeinsame Herrschaftsausübung zwischen den Herzögen [[Wilhelm (Österreich)|Wilhelm]] ([[w:Leopoldinische Linie (Habsburg)|Haus Österreich / Leopoldinische Linie]]) und [[Albrecht IV. (Österreich)|Albrecht (IV.) ("''Albrecht dem Geduldigen''")]] ([[w:Albertinische Linie (Habsburg)|Haus Österreich / Albrechtinische oder Albertinische Linie]]) geregelt. | ||
== Vorgeschichte == | == Vorgeschichte == | ||
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Dabei lässt sich beobachten, dass in vielen Fällen eine ''Samtherrschaft'' meistens nicht von Dauer war, sondern wenig später auch von einer Länderteilung abgelöst wurde. | Dabei lässt sich beobachten, dass in vielen Fällen eine ''Samtherrschaft'' meistens nicht von Dauer war, sondern wenig später auch von einer Länderteilung abgelöst wurde. | ||
Nach ihrem Aufstieg in den Stand der Reichsfürsten im 13. Jahrhundert war es den Herzögen von Österreich, wie sich die Dynastie der Habsburger im Spätmittelalter nannte, im Gegensatz zu den meisten anderen Adelsfamilien im "Reich" gelungen, Realteilungen innerhalb ihrer Herrschaften zunächst zu verhindern. 1379 hatte Herzog Albrecht III. von Österreich jedoch mit seinem Bruder [[Leopold III. von Habsburg|Herzog Leopold III.]] den [[Vertrag von Neuberg an der Mürz|Neuberger Vertrag]] geschlossen, in welchem die Territorien aufgeteilt wurde.<ref>vgl. Alois Niederstätter: ''Österreichische Geschichte 1278–1411'', 2001, S. 178-181</ref> Nach dem Tod von Herzog Leopold III. (gefallen 1386 in der [[w:Schlacht bei Sempach|Schlacht bei Sempach]]) hatte Herzog Albrecht | Nach ihrem Aufstieg in den Stand der Reichsfürsten im 13. Jahrhundert war es den Herzögen von Österreich, wie sich die Dynastie der Habsburger im Spätmittelalter nannte, im Gegensatz zu den meisten anderen Adelsfamilien im "Reich" gelungen, Realteilungen innerhalb ihrer Herrschaften zunächst zu verhindern. 1379 hatte Herzog Albrecht III. von Österreich jedoch mit seinem Bruder [[Leopold III. von Habsburg|Herzog Leopold III.]] den [[Vertrag von Neuberg an der Mürz|Neuberger Vertrag]] geschlossen, in welchem die Territorien aufgeteilt wurde.<ref>vgl. Alois Niederstätter: ''Österreichische Geschichte 1278–1411'', 2001, S. 178-181</ref> Nach dem Tod von Herzog Leopold III. (gefallen 1386 in der [[w:Schlacht bei Sempach|Schlacht bei Sempach]]) hatte Herzog Albrecht mit dem Zopfe mit Zustimmung von Leopolds älteren Söhnen Wilhelm und [[Leopold IV. von Habsburg|Leopold (IV.) ("''Leopold dem Stolzen''")]] als [[w:Senioratsrecht|Oberhaupt der Familie]] wieder die Alleinherrschaft über alle Territorien übernommen, die er bis zu seinem Tod ausübte.<ref>vgl. Alois Niederstätter: ''Österreichische Geschichte 1278–1411'', 2001, S. 188</ref> | ||
== Der Vertrag von Hollenburg (1395) == | == Der Vertrag von Hollenburg (1395) == | ||
Nach dem Tod von Albrecht | Nach dem Tod von Albrecht mit dem Zopfe erhoben dessen gleichnamiger Sohn Albrecht der Geduldige, sein Neffe Wilhelm und dessen jüngerer Bruder Leopold der Stolze Anspruch auf die Nachfolge. Als nun ältestes männliches Mitglied der Familie beanspruchte Wilhelm als Familienoberhaupt nach dem "Senioratsrecht" eine Vorrangstellung gegenüber den übrigen Familienmitgliedern, wobei er sich auf das Testament seines Onkels berief, in welchem dieser sich mit Berufung auf das [[w:Privilegium maius|Privilegium maius]] gegen eine weitere Realteilung ausgesprochen hatte. Das führte zum Konflikt mit Albrecht dem Geduldigen, der die Nachfolge nach seinem Vater im [[Herzogtum Österreich]] forderte. Wilhelm wurde von der Bürgerschaft der Stadt [[Wien]] unterstützt, Albrecht der Geduldige vom österreichischen Adel. Auf Vermittlung der Landesstände des Herzogtums Österreich wurde am 22. September 1395 auf der Grundlage des "Neuberger Vertrages" auf der [[Burg Hollenburg (Niederösterreich)|Hollenburg]] (heute in [[Krems an der Donau|Krems]]) ein Vertrag geschlossen, der eine gemeinsame Herrschaft der beiden Herzöge vorsah. Jeder sollte als Herr in seiner eigenen Ländergruppe und als Mitregent in der des anderen herrschen. Die Verwaltung, der Hof und der "Schatz" sollten gemeinsam geführt beziehungsweise verwaltet werden. Wilhelm wurde die Stellung als [[w:Senioratsrecht|Familienoberhaupt]] (mit Einschränkungen) zuerkannt.<ref>Alois Niederstätter: ''Österreichische Geschichte 1278–1411'', 2001, S. 194</ref> | ||
Als Folge dieses Vertrages herrschte Albrecht | Als Folge dieses Vertrages herrschte Albrecht der Geduldige seit 1396 als Herzog in "Niederösterreich" (auch Donauösterreich) über das Herzogtum Österreich und nahm seinem Hauptsitz in der [[Hofburg Wien|Wiener Hofburg]], während Wilhelm als Herzog in "Innerösterreich" die Herzogtümer [[Herzogtum Steiermark|Steiermark]], [[Herzogtum Kärnten|Kärnten]] und [[w:Herzogtum Krain|Krain]] sowie die [[w:Österreichisches Küstenland|Küstenlande]]) mit dem Hauptsitz in [[Graz]] regierte. Wilhelms Hauptresidenz war aber die Hofburg in Wien, wo er gemeinsam mit Albrecht dem Geduldigen residierte.<ref>vgl. Eva Bruckner: ''Formen der Herrschaftsrepräsentation und Selbstdarstellung habsburgischer Fürsten im Spätmittelalter'', phil. Dissertation (ungedruckt), Wien, 2009, S. 153 [http://othes.univie.ac.at/5159/1/2009-01-21_9505008.pdf digital]</ref> | ||
== Folgen == | == Folgen == | ||
1396 schlossen Wilhelm und Albrecht | 1396 schlossen Wilhelm und Albrecht der Geduldige mit Wilhelms jüngeren Bruder Leopold dem Stolzen den "[[Vertrag von Wien (1396)|Vertrag von Wien]]", der eine Ergänzung zu den Vereinbarungen des "Vertrages von Hollenburg" war und in dem auch die Herrschaftsverhältnisse für "Oberösterreich" ([[Grafschaft Tirol]] und die "[[w:Vorderösterreich|Vorderen Lande]]") geregelt wurden. Dieser Vertrag war befristet und wurde bis zu Wilhelms Tod im Jahr 1406 noch dreimal verlängert, wobei er um Vereinbarungen für beziehungsweise mit den beiden anderen jüngeren Brüdern von Wilhelm und Leopold ergänzt wurde. | ||
== Literatur == | == Literatur == |
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