COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Gründung der '''COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH''' (COFAG) wurde durch das 3. COVID-19-Gesetz nachträglich genehmigt. Durch diese Gesetzesänderungen durch das 3. COVID-19-Gesetz sollen weitere rechtliche Grundlagen für Maßnahmen geschaffen werden, um die sogenannte COVID-19-Krise zu bewältigen.
Die Gründung der '''COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH''' (COFAG) wurde durch das [[3. COVID-19-Gesetz]] nachträglich genehmigt. Durch diese Gesetzesänderungen durch das 3. COVID-19-Gesetz sollen weitere rechtliche Grundlagen für Maßnahmen geschaffen werden, um die sogenannte [[w:COVID-19-Pandemie in Österreich|COVID-19-Krise]] zu bewältigen.


== Gesetzliche Grundlage ==
== Gesetzliche Grundlage ==

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