Erste verordnete Maßnahmen im Rahmen der COVID-19-Pandemie in Österreich: Unterschied zwischen den Versionen

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# in Gastgewerbebetriebe in Campingplätze und öffentlichen Verkehrsmitteln, wenn dort Speisen und Getränke ausschließlich an Gäste des Campingplatzes bzw. des öffentlichen Verkehrsmittels verabreicht und ausgeschenkt werden,
# in Gastgewerbebetriebe in Campingplätze und öffentlichen Verkehrsmitteln, wenn dort Speisen und Getränke ausschließlich an Gäste des Campingplatzes bzw. des öffentlichen Verkehrsmittels verabreicht und ausgeschenkt werden,
# Lieferservices.  
# Lieferservices.  
Diese Regelungen wurden durch die Änderungsverordnung {{BGBl|II Nr. 207/2020}}) der Lockerungsverordnung {{BGBl|II Nr. 197/2020}}) abgeändert. Die aktuellen Regelungen finden sich [[COVID-19-Maßnahmengesetz#Gastgewerbe hier]].
Diese Regelungen wurden durch die Änderungsverordnung {{BGBl|II Nr. 207/2020}}) der Lockerungsverordnung {{BGBl|II Nr. 197/2020}}) abgeändert. Die aktuellen Regelungen finden sich [[COVID-19-Maßnahmengesetz#Gastgewerbe|hier]].


== Siehe auch ==
== Siehe auch ==
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