Landesfeuerwehrverband Vorarlberg: Unterschied zwischen den Versionen
Landesfeuerwehrverband Vorarlberg (Quelltext anzeigen)
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Der '''Landesfeuerwehrverband Vorarlberg''' wurde als eine [[Körperschaft des öffentlichen Rechts (Österreich)|Körperschaft des öffentlichen Rechts]] mit [[Rechtspersönlichkeit]] und mit Sitz in [[Bregenz]] gegründet. Der heutige Sitz ist in [[Feldkirch]]. Dem [[Landesfeuerwehrverband (Österreich)|Landesfeuerwehrverband]] gehören alle im Land [[Vorarlberg]] aufgestellten [[Ortsfeuerwehr|Orts]]- und [[Betriebsfeuerwehr]]en, alle im Land tätigen [[Feuerversicherung]]sunternehmungen und alle Ehrenmitglieder des Verbandes an. Er hat die Aufgabe, die [[feuerpolizei]]lichen Interessen des Landes wahrzunehmen und zu fördern, insbesondere die Beratung und Unterstützung der Behörden, die fachliche Schulung und Vertretung der Feuerwehrmänner, die Ehrung ihrer besonderen Verdienste und ihre Unterstützung, wenn sie in Erfüllung ihrer Pflicht zu Schaden kommen. Die Tätigkeit des Landesfeuerwehrverbandes unterliegt hinsichtlich ihrer Gesetz- und Satzungsmäßigkeit der Aufsicht der [[Landesregierung (Österreich)|Landesregierung]]. | Der '''Landesfeuerwehrverband Vorarlberg''' wurde als eine [[Körperschaft des öffentlichen Rechts (Österreich)|Körperschaft des öffentlichen Rechts]] mit [[Rechtspersönlichkeit]] und mit Sitz in [[Bregenz]] gegründet. Der heutige Sitz ist in [[Feldkirch]]. Dem [[Landesfeuerwehrverband (Österreich)|Landesfeuerwehrverband]] gehören alle im Land [[Vorarlberg]] aufgestellten [[Ortsfeuerwehr|Orts]]- und [[Betriebsfeuerwehr]]en, alle im Land tätigen [[Feuerversicherung]]sunternehmungen und alle Ehrenmitglieder des Verbandes an. Er hat die Aufgabe, die [[feuerpolizei]]lichen Interessen des Landes wahrzunehmen und zu fördern, insbesondere die Beratung und Unterstützung der Behörden, die fachliche Schulung und Vertretung der Feuerwehrmänner, die Ehrung ihrer besonderen Verdienste und ihre Unterstützung, wenn sie in Erfüllung ihrer Pflicht zu Schaden kommen. Die Tätigkeit des Landesfeuerwehrverbandes unterliegt hinsichtlich ihrer Gesetz- und Satzungsmäßigkeit der Aufsicht der [[Landesregierung (Österreich)|Landesregierung]]. | ||