Flexible Kapitalgesellschaft: Unterschied zwischen den Versionen

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Die '''Flexible Kapitalgesellschaft''' (''FlexKapG'' oder auch ''Flexible Company'' bzw. ''FlexCo''<ref>§ 2 FlexKapGG. Sowohl die deutsch- als auch die englischsprachige Firmenbezeichnung ist im Rechtsverkehr zulässig.</ref>) ist eine Rechtsform für [[w:Juristische Person|juristische Personen]] ([[w:Unternehmen|Unternehmen]]), die am 1. Januar 2024 als dritte [[w: Kapitalgesellschaft|Kapitalgesellschaftsform]] in Österreich eingeführt wurde.<ref>Bundesgesetz über die Flexible Kapitalgesellschaft (Flexible-Kapitalgesellschafts-Gesetz – FlexKapGG), BGBl. I Nr. 179/2023.</ref>
Die '''Flexible Kapitalgesellschaft''' (''FlexKapG'' oder auch ''Flexible Company'' bzw. ''FlexCo''<ref>§ 2 FlexKapGG. Sowohl die deutsch- als auch die englischsprachige Firmenbezeichnung ist im Rechtsverkehr zulässig.</ref>) ist eine Rechtsform für [[w:Juristische Person|juristische Personen]] ([[w:Unternehmen|Unternehmen]]), die am 1. Januar 2024 als dritte [[w: Kapitalgesellschaft|Kapitalgesellschaftsform]] in Österreich eingeführt wurde.<ref>Bundesgesetz über die Flexible Kapitalgesellschaft (Flexible-Kapitalgesellschafts-Gesetz – FlexKapGG), BGBl. I Nr. 179/2023.</ref>


Die Flexible Kapitalgesellschaft ist eine Mischform zwischen [[w:Aktiengesellschaft (Österreich)|Aktiengesellschaft]] (AG) und [[w:GmbH|Gesellschaft mit beschränkter Haftung]] (GmbH).<ref name=bmj01>[https://www.bmj.gv.at/ministerium/gesetzesentwuerfe/Entw%C3%BCrfe-2023/Entwurf-f%C3%BCr-ein-Bundesgesetz-%C3%BCber-die-Flexible-Kapitalgesellschaft.html Entwurf für ein Bundesgesetz über die Flexible Kapitalgesellschaft], Webseite: bmj.gv.at, abgerufen am 5. Jänner 2024.</ref> Sie ist aber weder GmbH noch AG.<ref>§ 1 Abs. 2 FlexKapGG.</ref> Eine FlexKapG kann in einen GmbH (§ 25 FlexKapG) oder AG (§ 25 FlexKapG) umgewandelt werden und auch umgekehrt.
Die Flexible Kapitalgesellschaft ist eine Mischform zwischen [[w:Aktiengesellschaft (Österreich)|Aktiengesellschaft]] (AG) und [[w:Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Österreich)|Gesellschaft mit beschränkter Haftung]] (GmbH).<ref name=bmj01>[https://www.bmj.gv.at/ministerium/gesetzesentwuerfe/Entw%C3%BCrfe-2023/Entwurf-f%C3%BCr-ein-Bundesgesetz-%C3%BCber-die-Flexible-Kapitalgesellschaft.html Entwurf für ein Bundesgesetz über die Flexible Kapitalgesellschaft], Webseite: bmj.gv.at, abgerufen am 5. Jänner 2024.</ref> Sie ist aber weder GmbH noch AG.<ref>§ 1 Abs. 2 FlexKapGG.</ref> Eine FlexKapG kann in einen GmbH (§ 25 FlexKapG) oder AG (§ 25 FlexKapG) umgewandelt werden und auch umgekehrt.


== Geschichte ==
== Geschichte ==
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== Rechtsgrundlage ==
== Rechtsgrundlage ==
Rechtsgrundlage für die Flexible Kapitalgesellschaft ist das Flexible Kapitalgesellschaft-Gesetz (FlexKapGG). Gemäß der in § 1 Abs. 2 FlexKapGG enthaltenen Subsidiaritätsklausel ist auf die Flexible Kapitalgesellschaft – soweit keine eigenen Regelungen im FlexKapGG dazu bestehen – das Recht der [[w:GmbH (Österreich)|GmbH]] anzuwenden. Dies wiederum bedeutet, dass im Bereich des FlexKapGG ein weitestgehendes Analogieverbot besteht, da ja ergänzend grundsätzlich immer Regelungen aus dem GmbH-Gesetz heranzuziehen sind.
Rechtsgrundlage für die Flexible Kapitalgesellschaft ist das Flexible Kapitalgesellschaft-Gesetz (FlexKapGG). Gemäß der in § 1 Abs. 2 FlexKapGG enthaltenen Subsidiaritätsklausel ist auf die Flexible Kapitalgesellschaft – soweit keine eigenen Regelungen im FlexKapGG dazu bestehen – das Recht der [[w:Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Österreich)|GmbH]] anzuwenden. Dies wiederum bedeutet, dass im Bereich des FlexKapGG ein weitestgehendes Analogieverbot besteht, da ja ergänzend grundsätzlich immer Regelungen aus dem GmbH-Gesetz heranzuziehen sind.


== Gründung ==
== Gründung ==
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Übernahme oder die Übertragung von Unternehmenswert-Anteilen müssen schriftlich durchgeführt werden, es ist kein Notariatsakt erforderlich. Unternehmenswert-Beteiligte werden auch nicht individuell im Firmenbuch eingetragen (siehe sonst § 5 Z 6 FBG). Es reicht im Firmenbuch (FB) einzutragen, dass Unternehmenswert-Anteile vorhanden sind und es muss jedes Jahr eine aktuelle Namensliste samt Anteilsliste beim FB eingereicht werden. Es ist ein solches Anteilsbuch gemäß § 61 Abs. 2 AktG zu führen. Gesellschafter der FlexKapG können auch UW-A erwerben. Die Änderung oder Aufhebung des Rechts der Unternehmenswert-Beteiligten ist mit einigen Einschränkungen an deren Zustimmung gebunden (§ 9 Abs. 5 FlexKapGG).
Übernahme oder die Übertragung von Unternehmenswert-Anteilen müssen schriftlich durchgeführt werden, es ist kein Notariatsakt erforderlich. Unternehmenswert-Beteiligte werden auch nicht individuell im Firmenbuch eingetragen (siehe sonst § 5 Z 6 FBG). Es reicht im Firmenbuch (FB) einzutragen, dass Unternehmenswert-Anteile vorhanden sind und es muss jedes Jahr eine aktuelle Namensliste samt Anteilsliste beim FB eingereicht werden. Es ist ein solches Anteilsbuch gemäß § 61 Abs. 2 AktG zu führen. Gesellschafter der FlexKapG können auch UW-A erwerben. Die Änderung oder Aufhebung des Rechts der Unternehmenswert-Beteiligten ist mit einigen Einschränkungen an deren Zustimmung gebunden (§ 9 Abs. 5 FlexKapGG).


''Über die Unternehmenswert-Anteile haben die Geschäftsführerinnen ein Anteilsbuch zu führen, in dem für jede Unternehmenswert-Beteiligte'' einzutragen sind.
''Über die Unternehmenswert-Anteile haben die Geschäftsführerinnen ein Anteilsbuch zu führen, in dem für jede Unternehmenswert-Beteiligte'' einzutragen sind.<ref>Das FlexKapGG ist das erste Gesetz in Österreich, in der alle Bezeichnungen ausschließlich in der weiblichen Form ausgeführt sind ([https://www.diepresse.com/17877518/gesetz-in-rein-weiblicher-form-passiert-justizausschuss Gesetz in rein weiblicher Form passiert Justizausschuss], Webseite: diepresse.com vom 30. November 2023).</ref>


Unternehmenswert-Anteile können in Geschäftsanteile der FlexKapG umgewandelt werden. Die FlexKapG kann auch selbst eigene UW-A erwerben (§ 15 Abs. 6 FlexKapG).
Unternehmenswert-Anteile können in Geschäftsanteile der FlexKapG umgewandelt werden. Die FlexKapG kann auch selbst eigene UW-A erwerben (§ 15 Abs. 6 FlexKapG).
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== Ziel und Kritik ==
== Ziel und Kritik ==
Motivation des [[w:Nationalrat (Österreich)|österreichischen Gesetzgebers]] zur Schaffung dieser neuen Unternehmensform war eine flexible und günstige Alternative für Unternehmensgründer ([[w:Start-up-Unternehmen|Start-Ups]]) zu schaffen (gleichzeitig wurde auch das  Mindestgesellschaftskapital für eine GmbH auf 10.000 Euro herabgesetzt). Ob diese Gesellschaftsform auch nur annährend die Popularität und praktische Flexibilität der [[w:Anstalt privaten Rechts|Anstalt privaten Rechts]] wie in [[w:Liechtenstein|Liechtenstein]] erlangen wird, ist derzeit noch ungewiss. Aufgrund der Ausgestaltung und Möglichkeiten der FlexKapG wird jedenfalls keine Bank oder institutioneller Geldgeber der Gesellschaft ohne zusätzliche Sicherheiten (z. B. persönliche Haftung des [[w:Geschäftsführer|Geschäfsführers]], [[w:Pfandrecht|Pfandrechten]] etc.) Kapital zur Verfügung stellen. Der Wunsch des Bundesministeriums für Justiz: ''Verringerung des wirtschaftlichen Risikos von Gesellschafter:innen einer GmbH''<ref>[https://www.bmj.gv.at/dam/jcr:f0d51239-152a-4ea7-97f0-7741e50dc1d5/GesR%C3%84G%202023%20WFA.pdf GesRÄG 2023 WFA], Webseite: bmj.gv.at, abgerufen am 5. Jänner 2024.</ref> (und der FlexKapG) ist in diesem Zusammenhang realitätsfremd.
Motivation des [[w:Nationalrat (Österreich)|österreichischen Gesetzgebers]] zur Schaffung dieser neuen Unternehmensform war eine flexible und günstige Alternative für Unternehmensgründer ([[w:Start-up-Unternehmen|Start-Ups]]) zu schaffen (gleichzeitig wurde auch das  Mindestgesellschaftskapital für eine GmbH auf 10.000 Euro herabgesetzt). Ob diese Gesellschaftsform auch nur annährend die Popularität und praktische Flexibilität der [[w:Anstalt privaten Rechts|Anstalt privaten Rechts]] wie in [[w:Liechtenstein|Liechtenstein]] erlangen wird, ist derzeit noch ungewiss. Aufgrund der Ausgestaltung und Möglichkeiten der FlexKapG wird jedenfalls keine Bank oder institutioneller Geldgeber der Gesellschaft ohne zusätzliche Sicherheiten (z. B. persönliche Haftung des [[w:Geschäftsführung (Österreich)|Geschäfsführers]], [[w:Pfandrecht|Pfandrechten]] etc.) Kapital zur Verfügung stellen. Der Wunsch des Bundesministeriums für Justiz: ''Verringerung des wirtschaftlichen Risikos von Gesellschafter:innen einer GmbH''<ref>[https://www.bmj.gv.at/dam/jcr:f0d51239-152a-4ea7-97f0-7741e50dc1d5/GesR%C3%84G%202023%20WFA.pdf GesRÄG 2023 WFA], Webseite: bmj.gv.at, abgerufen am 5. Jänner 2024.</ref> (und der FlexKapG) ist in diesem Zusammenhang realitätsfremd.


== Einzelnachweise ==
== Einzelnachweise ==
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