Whistleblower: Unterschied zwischen den Versionen

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* Rechtsanwaltskammern  
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* Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer  
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Beim [[w:Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung|Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK)]] wurde eine interne und externe Meldestelle eingerichtet. Ebenso besteht eine interne Meldestelle des [[w:Bundesministerium für Justiz|Bundesministerium für Justiz]] für das Justizressort.<ref>[[https://orf.at/stories/3328945/ Whistleblower-Meldestellen im Justizbereich], Webseite: orf.at vom 27. August 2023.</ref>  
Beim [[w:Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung|Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK)]] wurde eine interne und externe Meldestelle eingerichtet. Ebenso besteht eine interne Meldestelle des [[w:Bundesministerium für Justiz|Bundesministerium für Justiz]] für das Justizressort.<ref>[https://orf.at/stories/3328945/ Whistleblower-Meldestellen im Justizbereich], Webseite: orf.at vom 27. August 2023.</ref>  


Wird ein Hinweisgebersystem nicht eingerichtet, gibt es keine unmittelbare Sanktion. Der Hinweisgeber ist aber dann berechtigt, seine Informationen unmittelbar zu veröffentlichen. Grundsätzlich muss ein Whistleblower zuerst das interne Hinweisgebersystem benutzen (§ 14 HSchG). An externen Stelle sollen Hinweise vor allem dann gegeben werden, wenn zum Beispiel die Behandlung des Hinweises im internen Hinweisgebersystem ''nicht möglich, nicht zweckentsprechend oder nicht zumutbar ist oder sich als erfolglos oder aussichtslos erwiesen hat''.
Wird ein Hinweisgebersystem nicht eingerichtet, gibt es keine unmittelbare Sanktion. Der Hinweisgeber ist aber dann berechtigt, seine Informationen unmittelbar zu veröffentlichen. Grundsätzlich muss ein Whistleblower zuerst das interne Hinweisgebersystem benutzen (§ 14 HSchG). An externen Stelle sollen Hinweise vor allem dann gegeben werden, wenn zum Beispiel die Behandlung des Hinweises im internen Hinweisgebersystem ''nicht möglich, nicht zweckentsprechend oder nicht zumutbar ist oder sich als erfolglos oder aussichtslos erwiesen hat''.
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