Whistleblower: Unterschied zwischen den Versionen

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Jeder Beschuldigte im Strafverfahren kann daher z. B. im Rahmen der ihm zustehenden [[w:Akteneinsicht|Akteneinsicht]] in Erfahrung bringen, wer der Whistleblower war.  
Jeder Beschuldigte im Strafverfahren kann daher z. B. im Rahmen der ihm zustehenden [[w:Akteneinsicht|Akteneinsicht]] in Erfahrung bringen, wer der Whistleblower war.  


Jede verantwortliche Person einer internen Meldestelle z. B. in einem Unternehmen und jeder anonyme Whistleblower muss, falls er ausgeforscht wird, nach § 288 StPO wahrheitsgemäß bekannt geben, wer der Whistleblower ist. Falls wahrheitswidrige Auskünfte dem Gericht oder der [[w:Staatsanwaltschaft (Österreich)|Staatsanwaltschaft]] erteilt werden, ist dies eine [[w:Falsche Beweisaussage|falsche Beweissausage]] und wird mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft.
Jede verantwortliche Person einer internen Meldestelle z. B. in einem Unternehmen und jeder anonyme Whistleblower muss, falls er ausgeforscht wird, nach § 288 StPO wahrheitsgemäß bekannt geben, wer der Whistleblower ist. Ausgenommen, wenn die verantwortliche Person ein selbständiger [[w:Rechtsanwalt|Rechtsanwalt]] ist und das Unternehmen bzw. der Whistleblower sein Mandant ist. Falls wahrheitswidrige Auskünfte dem Gericht oder der [[w:Staatsanwaltschaft (Österreich)|Staatsanwaltschaft]] erteilt werden, ist dies eine [[w:Falsche Beweisaussage|falsche Beweissausage]] und wird mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft.


Whistleblower werden daher nicht geschützt, sobald irgendein Strafverfahren im Zusammenhang mit der von Ihnen gemeldeten oder veröffentlichten Information eingeleitet wurde.<ref>Caecilia Smekal: [https://orf.at/stories/3357653/ Fünf Jahre „Ibiza“: „Die öffentliche Meinung hat resigniert“], Webseite: orf.at vom 17. Mai 2024.</ref>
Whistleblower werden daher nicht geschützt, sobald irgendein Strafverfahren im Zusammenhang mit der von Ihnen gemeldeten oder veröffentlichten Information eingeleitet wurde.<ref>Caecilia Smekal: [https://orf.at/stories/3357653/ Fünf Jahre „Ibiza“: „Die öffentliche Meinung hat resigniert“], Webseite: orf.at vom 17. Mai 2024.</ref>
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