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== Sozialmärkte == | == Sozialmärkte == | ||
Die Sozialmärkte befürchten, dass dadurch, dass bei Warenspenden der Einwegpfand vom Spender (z. B. Einzelhändler) getragen werden muss, diese sich zukünftig bei der Spende von Waren zurückhalten werden. Die Sozialmärkte hätten auch nicht die finanziellen Mittel eine solche logistische Infrastruktur aufzubauen oder einen Rücknahmeautomat zu finanzieren und auch nicht das Personal, diese Prozesses abzuwickeln. | Die Sozialmärkte befürchten, dass dadurch, dass bei Warenspenden der Einwegpfand vom Spender (z. B. Einzelhändler) getragen werden muss, diese sich zukünftig bei der Spende von Waren zurückhalten werden. Die Sozialmärkte hätten auch nicht die finanziellen Mittel eine solche logistische Infrastruktur aufzubauen oder einen Rücknahmeautomat zu finanzieren und auch nicht das Personal, diese Prozesses abzuwickeln.<ref>Gemäß: ''Verkehrs- und Fotoarchiv Vorarlberg'' von Anton Schäfer.</ref> | ||
Nach § 5 Abs. 9 Pfandverordnung „kann eine freiwillige Rücknahme im Rahmen von Spendenaktionen mit der zentralen Stelle vereinbart werden“. | Nach § 5 Abs. 9 Pfandverordnung „kann eine freiwillige Rücknahme im Rahmen von Spendenaktionen mit der zentralen Stelle vereinbart werden“. |
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