Benutzer:Ernst Heim/Bürgerbegehren: Unterschied zwischen den Versionen

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Im zentralistischen Österreich, wo (fast) alles über Wien gehen muss, sind realistischerweise z.B. 11 Ministerien vertretbar. Derzeit, je nachdem, wie man das Bundeskanzler- und Vizekanzleramt zählt, sind es 13 bis 15. Bei 11 Ministern wäre z.B. 3:3:3:1:1 eine denkbare Variante. Nach dem d'Hondt-Verfahren käme vermutlich 4:3:2:1:1 heraus.
Im zentralistischen Österreich, wo (fast) alles über Wien gehen muss, sind realistischerweise z.B. 11 Ministerien vertretbar. Derzeit, je nachdem, wie man das Bundeskanzler- und Vizekanzleramt zählt, sind es 13 bis 15. Bei 11 Ministern wäre z.B. 3:3:3:1:1 eine denkbare Variante. Nach dem d'Hondt-Verfahren käme vermutlich 4:3:2:1:1 heraus.
== [https://www.oesterreich.gv.at/themen/transparenz_und_partizipation_in_der_demokratie/buergerbeteiligung/1/Seite.320450.html Parlamentarische Petition] ==
=== Allgemeines zur parlamentarischen Petition ===
Bei einer parlamentarischen Petition wird ein konkretes Anliegen einer Bürgerin/eines Bürgers durch eine Nationalratsabgeordnete/einen Nationalratsabgeordneten vor den Nationalrat gebracht. Eine Petition muss schriftlich vorliegen.
Petitionen sind für Politikerinnen/Politiker die Möglichkeit, konkrete Anliegen von Bürgerinnen/Bürgern aus ihrem Wahlkreis, also insbesondere auch Themen, die für eine gewisse Region von Interesse sind, im Parlament zu behandeln.
=== Gegenstand einer parlamentarischen Petition ===
Gegenstand einer parlamentarischen Petition können nur solche Angelegenheiten sein, für die in Gesetzgebung oder Vollziehung der Bund zuständig ist.
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