Benutzer:Ernst Heim/Bürgerbegehren: Unterschied zwischen den Versionen

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Petitionen müssen sich auf Anliegen beziehen, für die der Bund zuständig ist. Jedes Mitglied des National- und Bundesrates kann eine Petition einbringen.
Petitionen müssen sich auf Anliegen beziehen, für die der Bund zuständig ist. Jedes Mitglied des National- und Bundesrates kann eine Petition einbringen.
== Geschäftsordnung des Nationalrates ==
Die Frage ist: Sind für Österreich 7 Minister wirklich genug?
In der Schweiz gibt es auf Bundesebene - dank der Subsidiarität -  ja nicht mehr so viele Aufgabenfelder. Da reichen 7 Minister.
Im zentralistischen Österreich, wo (fast) alles über Wien gehen muss, sind realistischerweise z.B. 11 Ministerien vertretbar. Derzeit, je nachdem, wie man das Bundeskanzler- und Vizekanzleramt zählt, sind es 13 bis 15. Bei 11 Ministern wäre z.B. 3:3:3:1:1 eine denkbare Variante. Nach dem d'Hondt-Verfahren käme vermutlich 4:3:2:1:1 heraus.


== [https://www.oesterreich.gv.at/themen/transparenz_und_partizipation_in_der_demokratie/buergerbeteiligung/1/Seite.320450.html Parlamentarische Petition] ==
== [https://www.oesterreich.gv.at/themen/transparenz_und_partizipation_in_der_demokratie/buergerbeteiligung/1/Seite.320450.html Parlamentarische Petition] ==
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