Benutzer:Ernst Heim/Bürgerbegehren: Unterschied zwischen den Versionen

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== [https://www.parlament.gv.at/verstehen/nationalrat/rechtsgrundlagen/GOGNR/ Geschäftsordnung des Nationalrates] ==
== [https://www.parlament.gv.at/verstehen/nationalrat/rechtsgrundlagen/GOGNR/ Geschäftsordnung des Nationalrates] ==
=== § 3 [Einberufung und Zusammentritt des neugewählten National­rates] ===
:(1) Der neugewählte Nationalrat wird vom Bundespräsidenten innerhalb dreißig Tagen nach der Wahl einberufen.
:(2) Der Präsident des früheren Nationalrates eröffnet die Sitzung und führt bis zur Wahl des neuen Präsidenten den Vorsitz.
:(3) Er beruft vier Abgeordnete zur vorläufigen Besorgung der Geschäfte der Schriftführer.
=== § 5 [Wahl der Präsidenten, Schriftführer und Ordner] ===
=== § 5 [Wahl der Präsidenten, Schriftführer und Ordner] ===
:(1) Nach der Angelobung wählt der Nationalrat aus seiner Mitte den Präsidenten, den Zweiten und den Dritten Präsidenten.
:(1) Nach der Angelobung wählt der Nationalrat aus seiner Mitte den Präsidenten, den Zweiten und den Dritten Präsidenten.
:(2) Nach den Präsidenten werden fünf Schriftführer und mindestens drei Ordner gewählt.
:(2) Nach den Präsidenten werden fünf Schriftführer und mindestens drei Ordner gewählt.
:(3) Alle Wahlen gelten für die ganze Gesetzgebungsperiode.
:(3) Alle Wahlen gelten für die ganze Gesetzgebungsperiode.
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