1.554
Bearbeitungen
Zeile 18: | Zeile 18: | ||
=== Gegenstand einer parlamentarischen Petition === | === Gegenstand einer parlamentarischen Petition === | ||
Gegenstand einer parlamentarischen Petition können nur solche Angelegenheiten sein, für die in Gesetzgebung oder Vollziehung der Bund zuständig ist. | Gegenstand einer parlamentarischen Petition können nur solche Angelegenheiten sein, für die in Gesetzgebung oder Vollziehung der Bund zuständig ist. | ||
== [https://www.parlament.gv.at/verstehen/nationalrat/rechtsgrundlagen/GOGNR/ Geschäftsordnung des Nationalrates] == | |||
=== § 5 [Wahl der Präsidenten, Schriftführer und Ordner] === | |||
:(1) Nach der Angelobung wählt der Nationalrat aus seiner Mitte den Präsidenten, den Zweiten und den Dritten Präsidenten. | |||
:(2) Nach den Präsidenten werden fünf Schriftführer und mindestens drei Ordner gewählt. | |||
:(3) Alle Wahlen gelten für die ganze Gesetzgebungsperiode. |
Bearbeitungen