Benutzer:Ernst Heim/Bürgerbegehren: Unterschied zwischen den Versionen

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=== Gegenstand einer parlamentarischen Petition ===
=== Gegenstand einer parlamentarischen Petition ===
Gegenstand einer parlamentarischen Petition können nur solche Angelegenheiten sein, für die in Gesetzgebung oder Vollziehung der Bund zuständig ist.
Gegenstand einer parlamentarischen Petition können nur solche Angelegenheiten sein, für die in Gesetzgebung oder Vollziehung der Bund zuständig ist.
== [https://www.parlament.gv.at/verstehen/gesetzgebung/gesetzesinitiativen/index.html#antrage_von_abgeordneten Anträge von Abgeordneten] ==
Fünf Abgeordnete können in einer Sitzung des Nationalrats gemeinsam einen schriftlichen Gesetzesantrag einbringen (§ 26 GOG-NR). Dieser wird als "Selbständiger Antrag" oder als "Initiativantrag" bezeichnet. Über viele Jahrzehnte gab es viel weniger selbständige Anträge als Regierungsvorlagen.


== [https://www.parlament.gv.at/verstehen/nationalrat/rechtsgrundlagen/GOGNR/ Geschäftsordnung des Nationalrates] ==
== [https://www.parlament.gv.at/verstehen/nationalrat/rechtsgrundlagen/GOGNR/ Geschäftsordnung des Nationalrates] ==
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