1.557
Bearbeitungen
Zeile 17: | Zeile 17: | ||
=== Gegenstand einer parlamentarischen Petition === | === Gegenstand einer parlamentarischen Petition === | ||
Gegenstand einer parlamentarischen Petition können nur solche Angelegenheiten sein, für die in Gesetzgebung oder Vollziehung der Bund zuständig ist. | Gegenstand einer parlamentarischen Petition können nur solche Angelegenheiten sein, für die in Gesetzgebung oder Vollziehung der Bund zuständig ist. | ||
== [https://www.parlament.gv.at/verstehen/gesetzgebung/gesetzesinitiativen/index.html#antrage_von_abgeordneten Anträge von Abgeordneten] == | |||
Fünf Abgeordnete können in einer Sitzung des Nationalrats gemeinsam einen schriftlichen Gesetzesantrag einbringen (§ 26 GOG-NR). Dieser wird als "Selbständiger Antrag" oder als "Initiativantrag" bezeichnet. Über viele Jahrzehnte gab es viel weniger selbständige Anträge als Regierungsvorlagen. | |||
== [https://www.parlament.gv.at/verstehen/nationalrat/rechtsgrundlagen/GOGNR/ Geschäftsordnung des Nationalrates] == | == [https://www.parlament.gv.at/verstehen/nationalrat/rechtsgrundlagen/GOGNR/ Geschäftsordnung des Nationalrates] == |
Bearbeitungen