Benutzer:Ernst Heim/Bürgerbegehren: Unterschied zwischen den Versionen

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== [https://www.parlament.gv.at/verstehen/gesetzgebung/gesetzesinitiativen/index.html#antrage_von_abgeordneten Anträge von Abgeordneten] ==
== [https://www.parlament.gv.at/verstehen/gesetzgebung/gesetzesinitiativen/index.html#antrage_von_abgeordneten Anträge von Abgeordneten] ==
Fünf Abgeordnete können in einer Sitzung des Nationalrats gemeinsam einen schriftlichen Gesetzesantrag einbringen (§ 26 GOG-NR). Dieser wird als "Selbständiger Antrag" oder als "Initiativantrag" bezeichnet. Über viele Jahrzehnte gab es viel weniger selbständige Anträge als Regierungsvorlagen.
Fünf Abgeordnete können in einer Sitzung des Nationalrats gemeinsam einen schriftlichen Gesetzesantrag einbringen (§ 26 GOG-NR). Dieser wird als "Selbständiger Antrag" oder als "Initiativantrag" bezeichnet. Über viele Jahrzehnte gab es viel weniger selbständige Anträge als Regierungsvorlagen.
== [https://www.parlament.gv.at/beteiligen/wissenswertes/buergerinitiative/index.html Bürgerinitiative] ==
Für Anliegen der Bürger:innen direkt ansprechbar zu sein, ist eine wichtige Aufgabe der Abgeordneten des Parlaments. Das Recht, sich mit Ersuchen oder Beschwerden an staatliche Stellen zu wenden, nennt man auch Petitionsrecht. Dieses Recht ist in Österreich schon seit Mitte des 19. Jahrhunderts verfassungsrechtlich geschützt.
Um als Bürger:in ein Thema in den Nationalrat einzubringen, gibt es zwei Möglichkeiten: entweder mithilfe einer/s Abgeordneten (parlamentarische Petition) oder '''als Gruppe von 500 wahlberechtigten Staatsbürger:innen''' in Form einer parlamentarischen Bürgerinitiative.
Parlamentarische Bürgerinitiativen können jederzeit eingereicht werden. Wenn alle Voraussetzungen für die Behandlung im Nationalrat erfüllt sind, werden sie im Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen besprochen.


== [https://www.parlament.gv.at/verstehen/nationalrat/rechtsgrundlagen/GOGNR/ Geschäftsordnung des Nationalrates] ==
== [https://www.parlament.gv.at/verstehen/nationalrat/rechtsgrundlagen/GOGNR/ Geschäftsordnung des Nationalrates] ==
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