Gericht Mittelberg

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Kleinwalsertal vom Widderstein (Grenze zum Gericht Tannberg) aus gesehen

Das Gericht Mittelberg war ein Herrschafts-, Verwaltungs- und Gerichtsbezirk in Vorarlberg, welcher zeitweise dem Gericht Tannberg[1] angehörte und 1563 vom Gericht Tannberg abgetrennt wurde.

Name

Der Name des Gerichts Mittelberg leitet sich vom Ort Mittelberg ab, der als erste Besiedelung im Kleinwalsertal gilt. Sitz des Gerichtes war zuletzt jedoch Hirschegg.

Gerichtssiegel

Das Gerichtssiegel des Gerichts Mittelberg zeigte einen Steinbock. Die Gemeinde Mittelberg übernahm das ehemalige Gerichtssiegel in abgeänderter Form 1929 als offizielles Gemeindewappen.[2][3][4]

Geschichte

Altes Gericht in Mittelberg im Kleinwalsertal

Die Besiedelung des Kleinwalsertal (Gemeinde Mittelberg) erfolgte etwa ab 1270 über den Bregenzerwald und den Tannberg am Ende des 13. Jahrhunderts mit Bauern aus dem Oberwallis (Walser) und welche die bereits ansässige Bevölkerung aufnahm.[5] Das Gericht Tannberg, dem das Kleinwalsertal bis 1563 angehörte, war schon zuvor eine alte Herrschafts-, Gerichts und Verwaltungseinheit, dessen Anfänge schon vor der Besiedelung der Region durch die Walser (etwa 1280-1300) begonnen hat, mit der Besiedelung sodann aber institutionalisiert wurde.[6][7]

Das am 1. April 1563 geschaffene Gericht Mittelberg als judikative Einrichtung hatte – wie auch das Gericht Tannberg – nur die niedere Gerichtsbarkeit und daher keine über die Region hinausgehende Bedeutung. Die Hohe- bzw. Blutgerichtsbarkeit oblag dem Gericht in Bregenz. Letzte Instanz gegen Urteile des Gerichts war zuerst der Reichshofrat und später dann, ab 1620, das oberste Reichsgericht (Appellationsgericht) bei der Österreichischen Hofkanzlei in Wien.

Gerichte tagten ursprünglich in Vorarlberg üblicherweise öffentlich „auf dem Felde“, also unter freiem Himmel, erst später wurden diese in Gebäude verlegt. Bei allen Gerichten der niederen Gerichtsbarkeit konnte jedermann seine Sache selbst vortragen musste, es war also ursprünglich kein Fürsprecher erforderlich.[8] Das Gericht Mittelberg war wie das Gericht Tannberg zusammengesetzt, bestehend aus dem regelmäßig auf drei Jahre gewählten männlichen Ammann und dem auf Lebenszeit eingesetzten Rat der zwölf männlichen Urteilsfinder („Geschworene“) und es wurde der bisherige Brauch und das bisherig geltende Recht und die bisherigen Urteile des Gericht Tannberg auch für das Gericht Mittelberg beibehalten. Vier der Urteilsfinder mussten Einheimische aus der Gemeinde Riezlern und acht aus der Gemeinde Mittelberg sein. Für die Wahl des Ammann mussten drei Kandidaten aufgestellt werden, die zuvor vom bisherigen Ammann und den Urteilsfindern vorausgewählt wurden. Zwei der Kandidaten für das Amt mussten aus der Gemeinde Mittelberg und einer aus der Gemeinde Riezlern stammen. Die Wahl fand bis 1806 alle drei Jahre anlässlich des Maiengerichts in Anwesenheit eines Statthalters des Herrschers statt und erfolgte durch Zulauf. Wer von den drei Kandidaten die meisten männlichen Bürger um sich scharen konnte, wurde Ammann.

Urteile in Zivil-, Straf- und Verwaltungsrechtsangelegenheiten wurden anhand der überlieferten Rechte und anderer Urteile als Einzelfallentscheidungen getroffen, die Präjudizwirkung haben konnten. Ob und inwieweit das Gericht je nach Person bzw. Sachlage das Volksrecht/Stammesrecht oder das regionale Gewohnheitsrecht überwiegend anwendete oder aber auch das Römische Recht ist nicht mehr gesichert bekannt, es gab jedenfalls Einflüsse vom Reichsrecht.[9]

Das Gericht Mittelberg unterstand dem k. k. Oberamt der Graf- und Herrschaften Bregenz, Hohenems und Hohenegg mit Administrationen für Hohenems und Hohenegg (neben den Gerichten Bregenz, Hohenegg, Altenburg, Hofsteig, Sulzberg, Lingenau, Hofrieden, Simmerberg, Grünenbach, Alberschwende, Mittelberg und Kellhöfe.[10][11]

Durch die Verträge von Brünn und den Frieden von Preßburg erhielt Bayern unter anderem ganz Tirol und Vorarlberg. Es kam zu einer tiefgreifenden Reform der Verwaltung und Gerichtsbarkeit. Der Gerichtsbezirk Mittelberg (Kleinwalsertal) wurde aufgelöst und kam 1810 zum neu geschaffenen Landgericht Inner-Bregenzer-Wald in Bezau. Das Gericht Mittelberg bestand somit 247 Jahre. Wegen der auch der bayrischen Regierung bekannten Problematik des Anschlusses des Kleinwalsertals an den Rest von Vorarlberg wurde für dieses ehemalige Gericht eine spezielle Lösung gefunden: der bisherige angestellte Gerichtsschreiber in Mittelberg durfte weiterhin unaufschiebbare Landgerichts-Geschäfts durchführen, vorbehaltlich der definitiven Entscheidung bzw. Bestätigung des Landgerichts in Bezau.[9][12] Als 1814/1815 durch die Verhandlungen im Rahmen des Wiener Kongresses Bayern viele Gebiete in Tirol und Vorarlberg wieder abgeben musste, blieben die Verwaltungsreformen und Reformen der Gerichtsbarkeit in Vorarlberg vielfach bestehen.[13][14][15][16][17][18]

Gerichtsbarkeit

Die Gerichtsbarkeit des Gerichts Tannberg bezog sich auf die Personen, die in diesem Gebiet wohnhaft waren oder sich wegen eines Rechtsstreits aufhielten, also nicht nur auf Personen aus dem Volksstamm der Walser. Personen konnten sich auch verpflichten, den Urteilsspruch eines bestimmten, ansonsten unzuständigen Gerichts, anzuerkennen.[19]

Gerichtsbezirk

Das Gericht Mittelberg umfasst seit 1563 das gesamte Kleinwalsertal in seiner heutigen Form. Historische Nachbargerichte bzw. Herrschaften (bis 1806) waren:

Gericht Hinterbregenzerwald und Gericht Lingenau und Königseggisches Gebiet Königseggisches Gebiet Königseggisches Gebiet
Gericht Hinterbregenzerwald Nachbargemeinden Oberstdorf
Gericht Tannberg und Gericht Hinterbregenzerwald Gericht Tannberg Oberstdorf

Rechtskodifikationen

Das im Einzelfall gesprochene Recht und die mündlich tradierten Urteile und Rechtsgrundsätze wurden im Gericht Mittelberg bzw. des Gerichts Tannberg in fünf fragmentarischen Kodifikationen niedergeschrieben. Unter dem Ammann Peter Kößler wurde 1569 der „Gerichtsbrauch“ in 22 Artikeln aufgeschrieben (überwiegend Zivilrecht) und das „Mittelberger und Tannberger Erb- und Zugrechtsweißtum“. Ende des 17. Jahrhunderts wurde vom Gerichtsschreiber Christian Keßler die „Mittelbergische Übung der Gerichtsbesatzung“ zusammengefasst. Einfluss hatte auch die 12 Artikel umfassende Niederschrift vom 9. November 1672, über das damals geltende Tannberger Recht. 1762 wurde vom Gerichtsschreiber Peter Schugg der „Gerichts- und Landtsbrauch“ zusammengestellt. Zahlreiche Urteile von 1696 bis 1806 sind ebenfalls erhalten.[9]

Am 8. August 1588 wurde für Mittelberg (Kleinwalsertal) eine Polizeiordnung mit 20 Artikeln und einem Nachtrag erlassen, die nur teilweise mit der Polizeiordnung von Ferdinand I. von 1553 bzw. der Polizeiordnung der Grafschaft Bregenz von 1577 übereinstimmt und auch wesentlich kürzer war.[9]

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Gemeinden Schröcken, Hochkrumbach am Hochtannbergpass, Warth, Lech, Mittelberg
  2. Wortlaut und Wappen der Gemeinde Mittelberg seit 1929: Gemeindewappen, Katalog zur Ausstellung Bregenz, Landhaus, 16. Juni bis 4. Juli 2008, S. 45.
  3. Ulrich Nachbaur, Vorarlberger Landesarchiv: Steinbock und Sterne – Walsertum und Gemeindewappen. Vortrag, Tagung „WALSERspuren – 700 Jahre Walser in Vorarlberg“ am 17. und 18. September 2012 in Bregenz (WALSERspuren – 700 Jahre Walser in Vorarlberg, Webseite: vorarlberger-walservereinigung.at.
  4. Wie der Steinbock ins Kleinwalsertal zurückkehrte. In: Allgäuer Anzeigeblatt online
  5. Alois Niederstätter: Die Zuwanderung der Walser nach Vorarlberg im 14. Jahrhundert - Mythos und Realität, S. 20, Webseite: regionalia.blb-karlsruhe.de, abgerufen am 13. Juli 2025.
  6. Hochtannberg, Webseite: walser-alps.eu, abgerufen am 13. Juli 2025.
  7. Anders hingegen Hermann Sander: Beiträge zur Geschichte des vorarlbergerischen Gerichts Tannberg, Feldkircher Zeitung vom 29. September 1886, S. 1 ff.
  8. F. K. Zimmermann: Beitrag zur Geschichte Vorarlbergs S. 205 f.
  9. 9,0 9,1 9,2 9,3 Bernd Marquardt: Der Landsbrauch und die Poilzeiordnung des Gerichts Mittelberg (1569/88 – 1806) in „Montfort, Vierteljahresschrift für Geschichte und Gegenwart Vorarlbergs“, 2000, S. 32 ff.
  10. “Montfort, Vierteljahresschrift für Geschichte und Gegenwart Vorarlbergs“, 59. Jahrgang, 2007 Heft 2, S. 141.
  11. Die Gerichte/Herrschaften Hofried, Simmerberg, Grünenbach und Sulzberg kamen erst am 5. September 1563 durch Kauf von Hugo von Montfort um 50.000 Gulden hinzu.
  12. Siehe: Königlich-Bayrisches Regierungsblatt, XXXXIX. Stück vom 3. Dezember 1806.
  13. Historisches Ortslexikon, Webseite: oeaw.ac.at, abgerufen am 8. Februar 2026.
  14. Aus der Geschichte von Lech, Webseite: gemeinde.lech.at, abgerufen am 13. Juli 2025.
  15. Ein kleiner geschichtlicher Überblick über Warth, Webseite: gemeinde-warth.at, abgerufen am 13. Juli 2025.
  16. Ein kleiner Rückblick in die Geschichte, Webseite: jaegeralpe.at, abgerufen am 13. Juli 2025.
  17. Walter Weinzierl: „Über den alten Bergbau in Vorarlberg“, Dornbirn 1972, S. 34 - 43.
  18. “Wie Hr. Schließ „beweißt“, daß die Walser Burgunder sind und was drum und dran hängt.“ In Vorarlberger Volksblatt vom 3. Oktober 1891, S. 1 ff.
  19. Urteil des Sigismund von Brandis vom 23. November 1480.