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Im ''Österreichischen Lebensmittelbuch'' gab es ursprünglich insgesamt fünf Qualitätsklassen, wovon die besten zwei eine Teebutter erster und zweiter Qualität bezeichneten. | |||
Laut dem [[w:Codex Alimentarius Austriacus|Codex Alimentarius Austriacus]] kann Süßrahmbutter mit ''Obersgeschmack”'' oder Sauerrahmbutter mit ''“mild-säuerlichen, aromatischen Geschmack”'' als Teebutter bezeichnet werden. Eine nur als ''Butter'' bezeichnetes Produkt muss immer einer ''Teebutter''-Qualität entsprechen.<ref>[https://www.lebensmittelbuch.at/lebensmittelbuch/b-32-milch-und-milchprodukte/2-butter-buttererzeugnisse-und-zusammengesetzte-erzeugnisse-mit-butter/2-1-butter.html Butter] im Lebensmittelbuch abgerufen am 4. Jänner 2025</ref> Da eine Teebutter einen einheitlichen Geschmack aufweisen muss, schließt das eine traditionelle Herstellung praktisch aus. Somit kann die Erzeugung fast nur in Molkereien erfolgen. Sie darf nur aus Milch oder oder Milchrahm hergestellt werden.<ref name= landschafftleben/> | |||
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