Gericht Damüls

Das Gericht Damüls war bis 1806 ein Herrschafts-, Verwaltungs- und Gerichtsbezirk in Vorarlberg. Es handelt sich dabei um Walsersiedlungen, deren Besiedelung am Beginn des 14. Jahrhunderts mit Bauern aus dem Oberwallis begann und die bereits ansässige Bevölkerung aufnahm.[1]
Name
Damüls hatte im Laufe der Jahrhunderte mehrere ähnlich lautende Bezeichnungen. Beginnend in einer Urkunde von 1382 Tuniuls, 1436 Damuls, 1465 Damule, 1482 Tamüls, 1488 Tamulss, 1511 Thamüls. Noch im 18. Jahrhundert gab es keine einheitliche Schreibweise, sondern z. B. Tamils, Tomuls oder Damüllß.[2]
Gerichtssiegel


Das Gerichtssiegel des Gerichts Damüls zeigte einen nimbierten, unbehelmten, das Schwert schwingenden Ritter auf einem Pferd (vermutlich den hl. Mauritius), in dessen Schild sich ein Steinbock befand. Dieses Siegel führten auch die Walser in Sonntag, Laterns und Dünserberg sowie den Steinbock im Gerichtssiegel auch das Gericht Mittelberg.
Heute führen Damüls und Fontanella Walsersterne im Gemeindewappen, Damüls zusätzlich die Bregenzerwäldertanne, obwohl Damüls erst seit 1870 politisch zum Hinterbregenzerwald gehört. Fontanella hingegen führt in Erinnerung an das Gericht Damüls eine Waage auf grünem Grund im Gemeindewappen[3][4] (der grüne Hintergrund symbolisiert, dass das Gericht „auf dem Felde“, also unter freiem Himmel, tagte).
Geschichte
Wie der Tannberg und das Kleinwalsertal, Teile von Silbertal, Brandnertal, Laternsertal, Sonntag und Raggal sowie Dünserberg etc. wurde Damüls von den Walsern besiedelt. Beginnend in etwa um 1320, wie aus alten Urkunden hervorgeht. Die erste urkundliche Erwähnung Damüls stammt aus einer Lehensurkunde vom 29. Mai 1313 von den Grafen von Montfort.[5]
Das Gericht Damüls als judikative Einrichtung hatte immer nur die niedere Gerichtsbarkeit und daher keine über die Region hinausgehende Bedeutung. Die Hohe- bzw. Blutgerichtsbarkeit oblag dem Gericht in Feldkirch. Letzte Instanz gegen Urteile des Gerichts war zuerst der Reichshofrat und später dann, ab 1620, das oberste Reichsgericht (Appellationsgericht) bei der Österreichischen Hofkanzlei in Wien. Das Gericht Damüls war wie das Gericht Tannberg bzw. Gericht Mittelberg zusammengesetzt, bestehend aus dem regelmäßig auf einige Jahre gewählten männlichen Ammann und dem Rat der männlichen Urteilsfinder („Geschworene“).
Gerichte tagten ursprünglich in Vorarlberg üblicherweise öffentlich „auf dem Felde“, also unter freiem Himmel, erst später wurden diese in Gebäude verlegt. In Damüls war dies vermutlich die älteste Ansiedlung auf der „Uga“ / „Ugen“ (
47.2934839.883853), woraus der erste Name des Gerichts: „Ugenamt“ hergekommen sei. Bei allen Gerichten der niederen Gerichtsbarkeit konnte jedermann seine Sache selbst vortragen musste, es war also ursprünglich kein Fürsprecher erforderlich.[6] Ob und inwieweit das Gericht je nach Person bzw. Sachlage das Volksrecht/Stammesrecht oder das regionale Gewohnheitsrecht anwendete oder aber auch das Römische Recht ist nicht mehr gesichert bekannt, es gab jedenfalls Einflüsse vom Reichsrecht.[7]
1390 kam das Gericht Damüls mit der Herrschaft Feldkirch an die Habsburger.
1637 wurde die bisher einheitliche Pfarre Damüls in die Pfarren Damüls und Fontanella aufgeteilt. 1677 mit dem beginnenden Absolutismus griff das Vogteiamt in Feldkirch tief in die bisher freie Ammannwahl im Gericht Damüls ein und der Ammann sowie die (zwölf) Geschworenen wurden nun vom Vogteiamt bestimmt.
Bis 1806 umfasste das Gericht Damüls auch die heutige Gemeinde Fontanella (1363 als Funtanell bezeichnet), zeitweise (vermutlich bis 1453) auch Laterns und Dünserberg (diese gehörten später zum Gericht Rankweil-Sulz bzw. Jagdberg).[8]
Das Gericht Damüls bestand bis etwa 1806 (also rund 500 Jahre), als die bisherigen Herrschafts-, Verwaltungs- und Gerichtskreise anlässlich der Herrschaftsübernahme auf dem Gebiet des heutigen Vorarlbergs durch Bayern im Zuge der napoleonische Kriege endgültig aufgehoben wurden. Es kam zu einer tiefgreifenden Reform der Verwaltung und Gerichtsbarkeit. Der Gerichtsbezirk Damüls wurde aufgelöst und dem Gerichtsbezirk des neuen Landgerichts Sonnenberg[9] in Nüziders (später Bludenz) zugeteilt. Wegen der auch der bayrischen Regierung bekannten Problematik der Abgeschiedenheit von Damüls und des Tannbergs vom Rest von Vorarlberg im Winter wurde für diese ehemaligen Gerichte eine spezielle Lösung gefunden: der jeweils bisherige angestellte Gerichtsschreiber in Damüls bzw. Lech durfte weiterhin unaufschiebbare Landgerichts-Geschäfts (Vertragsaachen, Verlassenschafts-Inventarien, Pfändungsverhandlungen und Einschätzungsverhandlungen) durchführen, vorbehaltlich der definitiven Entscheidung bzw. Bestätigung des Landgerichts Sonnenberg in Nüziders (später Bludenz). Damit unterstand das ehemalige Gericht Damüls (inkl. Fontanelle) nun dem Bezirk Bludenz, anstelle von Feldkirch.[10] Als 1814/1815 durch die Verhandlungen im Rahmen des Wiener Kongresses Bayern viele Gebiete in Tirol und Vorarlberg wieder abgeben musste, blieben die Verwaltungsreformen und Reformen der Gerichtsbarkeit in Vorarlberg vielfach bestehen.[11]
Am 1. Juni 1870 wurde die Gemeinde Damüls aus dem Bezirk Bludenz herausgelöst und – eben wegen der Situation im Winter und die Unwägbarkeiten am Faschinajoch und Furkajoch – dem Bezirk Bregenz zugeteilt und gehört seither zum Hinterbregenzerwald.[12] Fontanella hingegen blieb beim Bezirk Bludenz.[2][13][14][15]
Gerichtsbarkeit
Die Gerichtsbarkeit des Gerichts Damüls bezog sich auf die Personen, die in diesem Gebiet wohnhaft waren oder sich wegen eines Rechtsstreits aufhielten, also nicht nur auf Personen aus dem Volksstamm der Walser. Personen konnten sich auch verpflichten, den Urteilsspruch eines bestimmten, ansonsten unzuständigen Gerichts, anzuerkennen.[16][17]
Urteile in Zivil-, Straf- und Verwaltungsrechtsangelegenheiten wurden anhand der überlieferten Rechte und anderer Urteile als Einzelfallentscheidungen getroffen, die Präjudizwirkung haben konnten. Ob und inwieweit das Gericht je nach Person bzw. Sachlage das Volksrecht/Stammesrecht oder das regionale Gewohnheitsrecht überwiegend anwendete oder aber auch das Römische Recht ist nicht mehr gesichert bekannt, es gab jedenfalls Einflüsse vom Reichsrecht.[7]
Gerichtsbezirk
Der Gerichtsbezirk Damüls umfasste bis 1686 die Gemeinde Damüls (inkl. Fontanella). Das Gericht tagte auch bis 1686 nur im Ort Damüls (später im Gerichtshaus bei der Kirche – Gasthof Adler). In weiterer Folge, nach der Trennung des Gerichts, tagte dieses auch in Fontanella, behielt aber den Namen „Gericht Damüls“. Es wurde jedoch als „Obergericht“ bezeichnet, wenn es in Fontanella tagte (das Gericht Damüls wurde ebenfalls als „Oberes Gericht“ bezeichnet – im Unterschied zum Unteren Gericht, dem die Gemeinden Sonntag und Raggal angehörten).[18] Historische Nachbargerichte bzw. Herrschaften (bis 1806) des Gerichts Damüls waren um 1783:
| Gericht Sulz | Gericht Hinterbregenzerwald | Gericht Hinterbregenzerwald |
| Doppelgericht Sulz – Rankweil | Gericht Blumenegg bzw. Gericht Hinterbregenzerwald | |
| Gericht St. Gerold | Gericht Bluemenegg | Gericht Blumenegg |
Das Gericht Lingenau (damals mit Unterlangenegg, Hittisau und Sibratsgfäll) und Sulzberg (damals mit Sulzberg-Doren, Riefensberg und Oberlangenegg) sowie das Gericht Damüls sind nun Teil der heutigen Region Bregenzerwald, die sich in Vorderwald, Mittelbregenzerwald und Hinterwald unterteilt.[11]
Rechtskodifikationen
Das im Einzelfall gesprochene Recht und die mündlich tradierten Urteile und Rechtsgrundsätze im Gericht Damüls war abweichend von den Gerichtsbräuchen und Regeln in der sonstigen Herrschaft Feldkirch und wurde 1636 durch den Hofschreiber (Johann Wilhelm Marius) des Feldkircher Vogts Jakob Hannibal II. von Hohenems) aufgezeichnet und dann bestätigt. Dieser (36 Artikel umfassende) Landsbrauch musste jährlich am ordentlichen Gerichtstag dem Volk vorgelesen werden, so dass sich niemand dadurch entschuldigen konnte, er hätte die Regelungen nicht gekannt. Der Landsbrauch umfasste z. B. das Erbrecht, Ehehrecht, Kauf- und Verkaufsrecht, das Zugrecht, Recht der Waisenj und das Hypothenrecht.[2][15]
Einzelnachweise
- ↑ Alois Niederstätter: Die Zuwanderung der Walser nach Vorarlberg im 14. Jahrhundert - Mythos und Realität, S. 20, Webseite: regionalia.blb-karlsruhe.de, abgerufen am 13. Juli 2025.
- ↑ 2,0 2,1 2,2 Josef Grabherr: “Damüls – Einst und Jetzt“ in Jahrbuch des Vorarlberger Landesmuseumsvereins, 1887, S. 11 ff.
- ↑ Alois Niederstätter: „Die Anfänge der Vorarlberger Landstände. Zur Institutionalisierung konsensualer Herrschaftspraktiken“ in „Montfort, Vierteljahresschrift für Geschichte und Gegenwart Vorarlbergs“, 2011, S. 24.
- ↑ Zur Geschichte der „Walser“ im spätmittelalterlichen Vorarlberg – ein Überblick“ in „Montfort, Vierteljahresschrift für Geschichte und Gegenwart Vorarlbergs“, 2013, S. 11 f.
- ↑ Das Dorf Damüls, Webseite: damuels.travel , abgerufen am 14. Februar 2026.
- ↑ F. K. Zimmermann: Beitrag zur Geschichte Vorarlbergs S. 205 f.
- ↑ 7,0 7,1 Bernd Marquardt: Der Landsbrauch und die Poilzeiordnung des Gerichts Mittelberg (1569/88 – 1806) in „Montfort, Vierteljahresschrift für Geschichte und Gegenwart Vorarlbergs“, 2000, S. 32 ff.
- ↑ Josef Zößmair: “Die Ansiedlung der Walser“ in Jahrbuch des Vorarlberger Landesmuseumsvereins, 1893, S. 29, 31.
- ↑ Das neue Gericht Sonnberg bestand aus den ehemaligen Gerichten: Sonnenberg, Damüls, Tannberg, der Herrschaft Blumenegg und Sankt Gerold.
- ↑ Siehe: Königlich-Bayrisches Regierungsblatt, XXXXIX. Stück vom 3. Dezember 1806.
- ↑ 11,0 11,1 Historisches Ortslexikon, Webseite: oeaw.ac.at, abgerufen am 8. Februar 2026.
- ↑ LGBl Nr. 29/1870
- ↑ Manfred Tschaikner: Die Entstehung des Walsergerichts in der Herrschaft Blumenegg nach den Urkunden von 1397 und 1422.
- ↑ Vorarlberger Volksblatt vom 4. Februar 1885, S. 5 f.
- ↑ 15,0 15,1 Ulrich Nachbaur: „Das Feldkircher Walsergericht Damüls an der „Staatsgrenze“ zu Blumenegg“ in „Bludenzer Geschichtsblätter“, 2004, S. 25 ff.
- ↑ Urteil des Sigismund von Brandis vom 23. November 1480.
- ↑ “Die Ansiedlung der Walser in der Herrschaft Feldkirch c. 1309 – c. 1450“ in Vorarlberger Landes-Zeitung vom 6. November 1894, S. 1 f.
- ↑ Die Walser im Unteren Gericht (samt der Walser im Großen Walsertal) hatten sich zudem 1526 freiwillig in Leibeigenschaft begeben. Die Walser in Damüls (inkl. Fontanella), im Laternsertal und Dünserberg sowie Brandnertal blieben weiterhin weitgehend frei.